Genehmigungen für Halteverbotszonen

Verlässlichkeit von Anfang an

Wenn Sie Possehl Beschilderung beauftragen, Genehmigungen zu beantragen, betreten Sie nicht nur einen Pfad der Sorgfalt und Zuverlässigkeit, sondern profitieren gleichzeitig von einem strukturierten Ablauf. Zunächst stellt das Unternehmen sicher, dass Genehmigungen effizient und zeitnah vorliegen. Darüber hinaus garantiert seine akribische Vorgehensweise, dass Verkehrszeichen innerhalb der Frist aufgestellt werden können und somit Ihrem Projekt Organisation und Professionalität verleihen.

Reibungslose Abwicklung für Ihre Halteverbotszone

beschilderte HVZ-Zone

Außerdem erleichtert Possehl Beschilderung Ihnen den gesamten Prozess, indem Sie die Beantragung der Genehmigungen in ihre erfahrenen Hände legen können. Diese Lösung wiederum gewährleistet nicht nur eine professionelle Abwicklung, sondern auch, dass alle Schritte fristgerecht erledigt werden. Infolgedessen wird durch diese sorgfältige Vorgehensweise sichergestellt, dass die Halteverbotszone termingerecht und rechtssicher eingerichtet wird. Hinzu kommt, dass die Dienstleistung von Possehl Beschilderung sowohl Privatpersonen als auch Gewerbebetrieben zur Verfügung steht, um auf diese Weise eine reibungslose und gesetzeskonforme Umsetzung zu ermöglichen.

Umfassender Service mit höchstem Anspruch

Darüber hinaus bieten die umfangreichen Dienstleistungen von Possehl Beschilderung eine wahre Oase der Unterstützung in der komplexen Welt der Verkehrsregelungen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihr Vorhaben mit fachkundiger Hand und großem Gespür für termingerechte Präzision abgewickelt wird. Nicht zuletzt setzt Possehl Beschilderung dabei nicht nur auf Effektivität, sondern legt gleichzeitig Wert darauf, dass Ihre Halteverbotszone stets den höchsten rechtlichen Anforderungen entspricht.



F&A – Häufig gestellte Fragen


Warum benötige ich eine Genehmigung für eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone auf öffentlichem Verkehrsraum ist zunächst eine Sondernutzung, die über den allgemeinen Gemeingebrauch hinausgeht. Daher ist für solche Eingriffe in den Straßenverkehr eine behördliche Genehmigung erforderlich. Ohne diese Genehmigung gilt die Beschilderung als illegal, was wiederum Bußgelder oder Anordnungen zur Entfernung nach sich ziehen kann.


Welche Arten von Genehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen gibt es?

Grundsätzlich lassen sich drei Arten unterscheiden:
1.) Sondernutzungserlaubnis Für Nutzungen, die über den normalen Straßenverkehr hinausgehen (z. B. Baustellen, Container, Absperrungen), ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
2.) Genehmigung für temporäre Halteverbotszonen Für Umzüge, Anlieferungen, Baustellen oder Veranstaltungen wird eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt, durch die eine zeitlich begrenzte Halteverbotszone ermöglicht wird.
3.) Ausnahmegenehmigung Wenn ein Halteverbot eigentlich gegen bestehende Vorschriften verstößt — etwa bei Feuerwehrzufahrten oder in Bereichen mit festen Parkregelungen — kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden.


Wo und bei welcher Behörde beantrage ich die Genehmigung?

Je nach Stadt oder Kommune ist in der Regel das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt oder ein spezieller Verkehrsmanagement-Bereich zuständig. Oftmals sind dort Sachgebiete für Halteverbotszonen oder Sondernutzungen eingerichtet. Darüber hinaus bieten größere Städte inzwischen auch die Möglichkeit einer Online-Antragstellung.


Welche Unterlagen und Informationen muss ich beim Antrag einreichen?

Damit der Antrag bearbeitet werden kann, sind in der Regel folgende Angaben erforderlich:
Adresse und genaue Lage der gewünschten Zone
Länge (in Metern) der Zone
Zeitraum mit Anfangs- und Enddatum sowie genaue Uhrzeiten
Grund der Maßnahme (z. B. Umzug, Baustelle, Lieferung)
Verkehrszeichenplan oder Skizze zur Beschilderung
ggf. Kopien für öffentliche/private Baumaßnahmen
Kontaktpersonen mit Adresse und Telefonnummer
Bei bestimmten Maßnahmen: zusätzliche Genehmigungen (z. B. bei Nähe zu Haltestellen)


Wie lange dauert die Bearbeitung einer Genehmigung?

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Stadt und Auslastung. In vielen Fällen sollte man mit 14 bis 21 Tagen Vorlaufzeit rechnen, manchmal sogar länger. Beispielsweise gilt in Frankfurt: Der Antrag muss mindestens zwei Wochen im Voraus gestellt werden.


Wann darf die Zone beschildert werden, damit sie rechtskräftig ist?

Die Schilder müssen in der Regel einige Tage vor Beginn (meist 3–4 volle Kalendertage) aufgestellt werden, damit Verkehrsteilnehmer frühzeitig informiert sind. Wichtig ist außerdem, dass der Tag der Aufstellung oft nicht zur Ankündigungsfrist zählt.


Was passiert, wenn ein Fahrzeug während der geltenden Zone nicht entfernt wurde?

In einem solchen Fall können Sie das Ordnungsamt oder die zuständige Behörde hinzuziehen. In der Praxis wird das Fahrzeug häufig abgeschleppt, wobei die Kosten der Falschparker trägt. Zusätzlich empfiehlt es sich, Protokolle über aufgestellte Schilder oder nicht entfernte Fahrzeuge zu führen, um Beweise vorlegen zu können.


Muss ich mich um Abbau und Entfernung der Schilder kümmern?

Ja — nach Ablauf der genehmigten Zeit müssen die Schilder entfernt werden. Allerdings übernimmt Possehl Beschilderung diesen Schritt im Rahmen des Services, sodass Sie sich darum nicht selbst kümmern müssen.